Die Reichsbürgerbewegung
von: Nils Bergmann, 9b
Immer wieder kann man die Begriffe Reichsbürger und Reichsbürgerbewegung in den Medien finden. Doch was bedeuten diese eigentlich? Was sind Reichsbürger?
Die Reichsbürgerbewegung umfasst mehrere, uneinheitliche, sektenartige Gruppen. Diese bezeichnen sich selbst als „Reichsbürger“, „Reichsregierung“, „Staatsangehörige des Freistaates Preußen“ oder „Natürliche Personen“. Sie lehnen das System der Bundesrepublik Deutschland ab und erkennen sie und ihre Gesetze nicht an. Daher gehen sie weder Wählen, noch wollen sie an der demokratischen Willensbildung teilnehmen. Vielmehr haben sie sich besonders die Verwaltung zu einer Art Hauptangriffsziel gemacht. Die Angehörigen der Reichsbürgerbewegung sprechen den Behörden jede Zuständigkeit ab und drohen Behördenleitern und Mitarbeitern oft mit dem „Reichsgericht“ und der Todesstrafe.
Erst seit 2010 tritt die Reichsbürgerbewegung verstärkt in Erscheinung. Sie entstand in den 1680er Jahren. Zu ihren Grundgedanken gehören die Ablehnung der Demokratie und häufig auch die Leugnung des Holocausts. Ihre Anhänger sind der Ansicht, das Deutsche Reich bestehe weiterhin fort, allerdings nicht in Form der Bundesrepublik Deutschland. Das wesentliche Argument der „Reichsbürger“ ist, dass die Weimarer Reichsverfassung, also die Verfassung während der Zeit des Deutschen Reiches, niemals abgeschafft wurde. Sie meinen, die Bundesrepublik Deutschland wäre illegal. Darüber hinaus stellen sie die Behauptung auf, die Bundesrepublik Deutschland wäre eine GmbH, welche sie BRD GmbH nennen (steht für Bundesrepublik Deutschland GmbH).
Die Anzahl der Anhänger der Reichsbürgerbewegung ist unklar. Jedoch schätzte die Rheinische Post die Anzahl im Dezember 2016 auf 4500 Personen, wobei die Bundesländer Hessen und Sachsen keine Daten lieferten.
Hauptsächlich beschäftigt sich die Reichsbürgerbewegung damit „offizielle“ Papiere nach ihren Ansichten gegen Entgelt herauszugeben. Dazu gehören „Reichsführerscheine“, „Reichsbaugenehmigungen“, „Reichsgewerbescheine“ und vor allem aber „Reichspersonal-“ oder „-personenausweise“ (manchmal auch als Reichspässe bezeichnet).
Die Polizei geht nur bei Gesetzesverstößen gegen die „Reichsbürger“ vor. Da zum Beispiel die „Reichsführerscheine“ oder andere Dokumente Fantasiedokumente sind, zählt es nicht zur Urkundenfälschung. Allerdings werden die „Reichsbürger“ in letzter Zeit zunehmend aggressiver.
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