Artikel 13: Wie Politiker mit Social Media umgehen
Artikel 13
Wie Politiker mit Social Media umgehen
Axel Voss ist ein Politiker der Partei CDU. Er möchte die EU-Urheberrechtsreform Artikel 13 durchsetzen.
Was ist Artikel 13?
Die von dem EU Parlament geplante Urheberrechtsreform besagt, dass Onlineplattformen wie Instagram, Facebook, Twitter und viele andere Social Media Plattformen für die Inhalte haften müssen, die ihre Nutzer hochladen. Jeder, der etwas hochladen möchte, das aber von jemand anderem ist, muss eine unterschriebene Lizenz des Urhebers bekommen.
Artikel 13 und Artikel 11 wurden vom europäischem Parlament in Artikel 15 und Artikel 17 umbenannt. Am 26. März stimmten 348 Abgeordnete für und 274 Abgeordnete gegen die Reform von dem sogenannten „Upload-Filter“. Am 15. April stimmte der europäische Rat zu.
Laut dem Entwurf sind alle Plattformen betroffen, die mit den urhebergeschützten Werken Geld verdienen.
Viele Europäer sind gegen Artikel 13 und veranstalten überall große Demonstrationen, damit sie sich Gehör verschaffen können. Viele unterzeichnen auch Petitionen gegen Artikel 13. Da man die Petitionen mit E-Mail Adressen unterzeichnet und das oft G-Mail-Konten waren, denkt Axel Voss, der laut vielen Experten nicht so viel von Social Media versteht, dass die Adressen computergenerierte Bots sind. Die Politiker wissen meist nicht so genau, was Social Media ist, da sie nicht damit aufgewachsen sind und es laut den Experten nicht genau verstehen.
Um die Urheberrechtsreform national umzusetzen, haben die Politiker zwei Jahre Zeit. Am 23.-26. Mai sind die Europawahlen und viele hoffen,weil sehr viele dazu aufrufen, dass die Parteien gewählt werden, die gegen den Upload-Filter sind und im Europa Parlament noch alles in Ordnung bringen können.
Das Problem:
Bei Millionen Konten muss die Plattform für alles haften und es wird mit den Lizenzen nicht funktionieren, da die Lizenzen des Urhebers nicht anerkannt werden.. Wir alle sind selber Urheber, weil wir zum Beispiel regelmäßig Fotos machen, dies führt dazu, dass die Plattformen mit jedem eine Lizenz vereinbaren müssten. Upload-Filter sollen Urheberrechtsverletzungen vor dem Upload verhindern. Dies ist technisch unmöglich, weil die Upload-Filter nicht wissen, ob eine Lizenz vorliegt. Außerdem gibt es keine zentrale Datenbank für die Upload-Filter und die Plattformen müssten eigene Upload-Filter mit großen Datenbanken einrichten. Bei den großen Datenmengen von Nutzer-generierten Inhalten ist eine menschliche Überprüfung keine Option. Es ist bisher unklar, wie es mit Live-Streams funktionieren soll. Die Streaming-Plattform Twitch ist sogar dazu bereit, europäische Nutzer zu blockieren, weil man nicht vorhersehen kann, ob ein urheberrechtlicher Inhalt in diesem Live-Stream ist. Die Kreativen werden nicht besser geschützt, sondern die Verwertungsgesellschaften profitieren und die Meinungsfreiheit wird eingeschränkt.
Das Bundeswirtschaftsministerium ist an der Gaspipeline „Nord Stream 2“ interessiert, während Frankreich für die neue Urheberechtsreform und kritisch gegenüber der deutschen Pipeline zu Russland ist. Für die Gaspipeline hat die CDU die Reform so geändert, dass sie für alle Plattformen gelten.
Statt Lobbyismus wäre eine offene und sachliche Diskussion mit Experten über dieses Thema angebracht gewesen.
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