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Neuwahlen am 23.02. – Wer wird gewählt und wieso sind sie notwendig?

Die meisten haben mittlerweile bereits von den Neuwahlen gehört, die im Februar stattfinden sollen. Doch wer darf überhaupt wählen?

Auch wenn manche selber noch nicht zur Wahl gehen dürfen, sollte man sich dennoch darüber informieren, da die Politik in Deutschland alle etwas angeht.

Am 23. Februar ist es soweit und der 21. Deutsche Bundestag wird gewählt werden – und somit vermutlich auch ein neuer Bundeskanzler. Wahlberechtigt sind wie bei jeder landesumfassenden Wahl alle Menschen ab 18 Jahren, also alle Volljährigen, die einen deutschen Personalausweis besitzen und nachweisen können, mindestens 3 Wochen vor der Wahl in Deutschland gewesen zu sein.

Um zu verstehen, wieso die Neuwahlen überhaupt stattfinden müssen, fängt man am besten ganz am Anfang an.

Nachdem Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 von dem Bundestag gewählt worden ist, stand erstmal der 28. September 2025 als Termin für die Neuwahlen fest, denn zu diesem Zeitpunkt wären die vier Jahre, in denen der gleiche Bundestag und -Kanzler besteht, abgelaufen. Im September also hätten alle volljährigen deutschen Bürger zur Wahl gehen können, und die Partei beziehungsweise die Koalition mit der Mehrheit hätte den neuen deutschen Bundeskanzler stellen können. Jedoch kam das anders.

Ende letzten Jahres beschloss Scholz, den FDP-Finanziminister Christian Lindner zu entlassen, der bis dahin eine wichtige Rolle in der Koalition gespielt hatte. Er begründete dies mit politischen Gegensätzen und damit, dass Lindner Scholz‘ Anliegen zum sogenannten Füllen der „Lücken im Bundeshalt“ nicht zugestimmt habe. Nachdem Lindner entlassen worden war, zogen sich alle vier liberalen Minister aus der Bundesregierung zurück. Somit hatte die Bundesregierung nicht mehr die benötigte Mehrheit aller Wahlstimmen und konnte nicht mehr länger regieren ohne die FDP. Das stellte sie in eine Situation, die heute „Ampel-Aus“ genannt wird, also das Ende der ungefähr drei Jahre lang haltenden Koalition.

Scholz stellte nach dem Ampel-Aus die Vertrauensfrage mit der Intention, die Neuwahlen des Bundestages und somit auch des Kanzlers herbeizuführen, in der er eine erneute Chance hätte, als Kanzler gewählt zu werden.

Mit der sogenannten Vertrauensfrage kann der amtierende Bundeskanzler sich vergewissern, ob der Bundestag seine Politik noch unterstützt, also die Dinge gutheißt, die er umzusetzen versucht. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag ihr Vertrauen bekennen, passiert nichts, doch wenn sie die Frage verneinen, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag innerhalb 21 Tagen den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen. Der Bundeskanzler könnte in dieser Situation auch seine Auflösung verhindern, indem sie einen neuen Bundeskanzler wählen – in dem Fall von Scholz war dies jedoch nicht der Fall. Hat der Bundespräsident, in diesem Fall Steinmeier, sich entschieden, den Bundestag aufzulösen, müssen innerhalb von 60 Tagen, also ungefähr 2 Monaten, Neuwahlen stattfinden. Es gibt aber keine parlamentslose Zeit, was bedeutet, dass der aufgelöste Bundestag bis zur Neuwahl noch bestehen bleibt, also noch eine Weile regiert.

In diesem spezifischen Fall lehnte die Mehrheit des Parlaments Scholz‘ Vertrauensfrage ab und Steinmeier löste den 20. Bundestag auf. Für den Termin der Neuwahl wurde anschließend der 23. Februar festgelegt.

 

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