Amtssprachen in der EU
Sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union – Amtssprachen als Zeichen von Individualität
Solingen. Von Linn H.
Die Europäische Union ist in vielen Bereichen vielfältig und divers, vor allem in der Sprache.
Manche Sprachen ähneln sich, andere sind komplett unterschiedlich.
Es gibt 24 Amtssprachen in der EU, dazu gehören zum Beispiel: Deutsch (1.Amtssprache),
Englisch (1. Amtssprache), Französisch (1. Amtssprache) und Portugiesisch (1. Amtssprache).
In der Europäischen Union können die Amtssprachen drei Sprachgruppen zugeordnet
werden: Germanische, Romanische und Slawische Sprachen. Sprachgruppen ähneln sich,
denn sie haben einen ähnlichen Ursprung, sie sind aber nicht gleich. Zu den Germanischen
Gruppen gehören beispielsweise Deutsch und Englisch. Als romanische Sprachen gelten
Spanisch, Rumänisch und Italienisch. Polnisch und Kroatisch gehören zur slawischen Gruppe.
Amtssprachen sind die offizielle Sprache eines Landes, die auch im europäischen Parlament
gesprochen wird, aber nicht jeder Bürger kann diese sprechen.
Der Unterschied zwischen Amts- und Landessprachen ist, dass die Amtssprache die offizielle
Sprache des Landes ist, d.h. diese Sprache wird im europäischen Parlament verwendet, und
nicht von jedem Bürger als Muttersprache gesprochen. Landessprache oder Nationalsprache
hingegen ist die Sprache, die von der Mehrheit der Bevölkerung gesprochen wird.
Wenn ein Mitgliedsland im europäischen Parlament spricht, darf es in seiner Amtssprache
sprechen und erhält auch eine Antwort in derselben Sprache. Die anderen Fraktionen, die im
europäischen Parlament sind, kriegen das alles mit einem Übersetzer übersetzt. Wenn also
beispielsweise ein deutscher Politiker eine Rede auf Deutsch hält, wird diese Rede für alle
anderen Parteien übersetzt, ebenso wie die Antworten.
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